CSRD, EFRAG & ESRS - Häufig gestellte Fragen Vol. 1

CSRD, EFRAG und ESRS werden für die Unternehmensberichterstattung in der EU von entscheidender Bedeutung sein: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird aufgewertet und als ebenso wichtig wie die Finanzberichterstattung behandelt werden. Deutlich mehr Unternehmen in der EU werden verpflichtet sein, detaillierter über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) zu berichten. Einige häufig gestellte Fragen zur CSRD:

 

‍1️⃣ Warum die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein Upgrade braucht

 

Der EU Green Deal zielt darauf ab, die europäische Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu modernisieren. Investoren und Finanzmärkte müssen privates Kapital in nachhaltige Anlagen umlenken. Um Investitionsentscheidungen treffen zu können, benötigen die Investoren jedoch Nachhaltigkeitsdaten, die bisher unzureichend waren. Nur wenige Unternehmen stellten Daten zur Verfügung, die oft unvollständig und von begrenzter Qualität waren. Die EU braucht eine bessere Datenbasis zur Nachhaltigkeit von Unternehmen, damit der EU Green Deal funktioniert und die Finanzmärkte in Nachhaltigkeit investieren können.

 

2️⃣ Was ist CSRD

 

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) definiert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die Richtlinie erweitert die bestehende NFRD (Non-Financial Reporting Directive) aus dem Jahr 2014, mit der Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern eingeführt wurden.

 

‍3️⃣ Was sind EFRAG und ESRS?

 

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in Brüssel ist eine gemeinnützige Multi-Stakeholder-Organisation. Sie ist von der EU-Kommission beauftragt, europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu entwickeln, die den Anforderungen der CSRD entsprechen.

 

‍4️⃣ Wer muss melden?

 

Alle Unternehmen aller Rechtsformen in der EU, die 2 von 3 Kriterien erfüllen:
📌 ≥ 250 Beschäftigte ODER
📌 ≥ 40 Millionen Euro Bilanzsumme ODER
📌 ≥ 20 Millionen Euro Nettoumsatz.
Unternehmen können eine konsolidierte Berichterstattung für Mehrheitstöchter erstellen. Es ist geplant, die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 bis 2025 für die erste Kohorte von Unternehmen, die bereits unter den NFRD fallen, aufzunehmen.

 

5️⃣ Was muss gemeldet werden?

 

Der ESRS-Entwurf ist jetzt zur Konsultation verfügbar und besteht aus vier Blöcken: Allgemein, Umwelt, Soziales und Governance. Jeder Block hat DRs (Offenlegungsanforderungen). Der Entwurf sieht 137 DRs vor.

 

‍6️⃣ Wer muss Daten prüfen?

 

Alle Unternehmen sind verpflichtet, den Bericht von einem externen Wirtschaftsprüfer mit mindestens begrenzter Sicherheit prüfen zu lassen.

 

 

Wenn Ihr Unternehmen die CSRD-Kriterien erfüllt und höchstwahrscheinlich meldepflichtig ist, ist es wichtig, nicht bis 2025 zu warten. Der Aufbau von Berichts- und Datenerfassungsprozessen braucht Zeit. Bevor CSRD für Ihr Unternehmen in vollem Umfang in Kraft tritt, sollten Sie einen oder zwei Berichtszyklen auf der Grundlage bestehender Standards wie GRI oder DNK in Erwägung ziehen, um einen soliden Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozess zu etablieren.

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Dies ist unser erster Beitrag über CSRD, EFRAG und ESRS. Seien Sie gespannt auf unseren nächsten Beitrag, in dem wir weitere Einzelheiten erläutern werden.