Warum die EU-Taxonomie und CSRD/ESRS Synergien nach dem Prinzip "buy-one-get-one-free" bieten:
Viele Unternehmen müssen nach beiden Verordnungen berichten, aber das bedeutet keine Doppelarbeit. Der EU Green Deal der EU-Kommission zielt darauf ab, die EU-Wirtschaft zu modernisieren und sie in eine klimaneutrale, nachhaltige Wirtschaft umzuwandeln. Die EU-Taxonomie und CSRD/ESRS sind Schlüsselstandards, die diesen Übergang ermöglichen werden. Und so geht's:
1️⃣ EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, privates Kapital in nachhaltige Anlagen umzuleiten. Die Banken müssen angeben, wie viele Vermögenswerte nachhaltig angelegt sind. Sie definiert, was eine nachhaltige Investition ist, und klassifiziert relevante Sektoren anhand von sechs Umwelt- und Sozialschutzkriterien. Investitionen, die diese Kriterien erfüllen, können als "grün" gekennzeichnet werden.
2️⃣EU-Taxonomie-Kriterienin CSRD/ESRS
CSRD/ESRS ist die maßgebliche Verordnung zur Berichterstattung in der EU und deckt alle relevanten Offenlegungspflichten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ab. Erfreulicherweise integriert CSRD/ESRS die EU-Taxonomiekriterien in den Berichtsstandard, so dass die Unternehmen Synergien bei der Berichterstattung und Konsistenz bei den Rahmenwerken haben.
3️⃣ zwei Hauptziele: Klimaschutz und Klimaanpassung
Sowohl der Klimaschutz als auch die Klimaanpassung als Hauptziele werden durch messbare Kriterien in der EU-Taxonomie untermauert, z. B. CO2-Kriterien für grünen Stahl oder Solarinvestitionen. Beide Aspekte sind auch in der CSRD/ESRS mit CO2-Reduktionsmaßnahmen und Indikatoren für die Abschwächung und Klimarisiken für die Anpassung enthalten.
4️⃣ keinen nennenswerten Schaden verursachen: Vier weitere Umweltziele
Nach der EU-Taxonomie müssen Investitionen außerdem sicherstellen, dass sie in vier weiteren Umweltzielbereichen keinen Schaden anrichten: Wasser und Meeresressourcen, Umweltverschmutzung, Ökosysteme und biologische Vielfalt, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Folgerichtig sind diese vier Bereiche auch in der CSRD/ESRS mit spezifischen Offenlegungsanforderungen für die Berichterstattung enthalten, z. B. Indikatoren für Wassernutzung, Ressourcennutzung oder Umweltverschmutzung.
5️⃣ Soziale Schutzmaßnahmen: Gewährleistung von Sozialstandards und Menschenrechten
Schließlich müssen die Menschenrechte und die internationalen sozialen Mindeststandards, z. B. der Internationalen Arbeitsorganisation oder der OECD-OCDE-Leitlinien, bei Investitionen gewährleistet sein, um der EU-Taxonomie zu entsprechen. Diese werden als "Sozialschutzkriterien" bezeichnet. CSRD/ESRS hat einheitliche Berichtsanforderungen zu Sozialstandards für die eigene Belegschaft und die Belegschaft in der Wertschöpfungskette.
Mittelständische Unternehmen stehen in der EU-Taxonomie oft nicht an erster Stelle; dies sind Finanzinstitute und große börsennotierte Unternehmen. Allerdings werden die Berichtsanforderungen für die EU-Taxonomie und die CSRD/ESRS von Investoren/Banken und der Lieferkette umgangen. Daher ist es wichtig, dass mittelständische Unternehmen eine pragmatische und synergetische Berichterstattung einführen, die beide Instrumente berücksichtigt.