CSRD, EFRAG & ESRS – Frequently Asked Questions Vol. 2
CSRD – Der vorläufige Zeitplan:
CSRD, EFRAG und ESRS werden die Unternehmensberichterstattung in der EU grundlegend verändern:
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird deutlich aufgewertet und der Finanzberichterstattung gleichgestellt. Nach der Darstellung der Grundlagen in unserem vorherigen Blogbeitrag in Band 1: CSRD, EFRAG & ESRS – Frequently Asked Questions Vol. 1 wollen wir uns nun darauf konzentrieren, welche inhaltlichen Änderungen sich für berichtspflichtige Unternehmen ergeben.
Eine Auswahl:
– Wesentlichkeitsthemen, die nach Sektor vordefiniert sind:
Der ESRS-Entwurf schreibt vor, welche wesentlichen Themen je nach Sektor gelten. Die Unternehmen müssen themenbezogen nach Sektoren berichten. Wenn Unternehmen nicht berichten wollen/können, muss dies begründet werden, z. B. auf der Grundlage einer eigenen Wesentlichkeitsprüfung.
– Kerngeschäftsmodell im Fokus:
ESRS unterscheidet nicht mehr zwischen Nachhaltigkeit und Kerngeschäft. Die Unternehmen müssen ihr Kerngeschäft, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie beschreiben und die Bedeutung und die Auswirkungen des Kerngeschäfts auf die Nachhaltigkeit darstellen.
– 1,5° Klimaziele sind festzulegen:
Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise müssen alle Unternehmen über Klimaziele und -maßnahmen sowie die 1,5°-Anpassung dieser Ziele berichten.
UmweltkriterienTaxonomie angepasst:
Die Umweltkriterien sind an den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie ausgerichtet: 1. Klimawandel, 2. Umweltverschmutzung, 3. Wasser- und Meeresressourcen, 4. Biodiversität und Ecosystems, 5. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
– Soziale Kriterien für Endnutzer hinzugefügt:
Zu den sozialen Kriterien gehören 1. eigene Arbeitskräfte, 2. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, 3. betroffene Gemeinschaften und – neu – 4. Verbraucher und Endnutzer. Diese Unternehmen müssen darüber berichten, wie sie sich auf Verbraucher und Endnutzer in Bezug auf wesentliche Themen wie Gesundheit, Sicherheit oder Endnutzerrechte auswirken.
– Governance-Kriterien erweitert:
Bestehende Governance-Themen wie Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsbeschränkungen oder politische Lobbyarbeit werden um neue Aspekte wie das Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten erweitert: Tausende von KMU gehen in Konkurs, weil große Firmenkunden mit langen Zahlungszielen spät zahlen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der EU führt.
ESRS befindet sich noch im Entwurfsstadium, und es werden weitere Änderungen im Laufe des Prozesses erwartet. Es ist jedoch klar, dass ESRS auf bestehenden Standards aufbaut und diese erweitert. Unternehmen, die gerade erst mit der Berichterstattung beginnen, können sich daher auf ESRS vorbereiten, indem sie mit ersten Berichtszyklen beginnen und bestehende Berichtsstandards wie DNK oder GRI verwenden.