CSRD, EFRAG & ESRS - Häufig gestellte Fragen, Band 2
CSRD - Der vorläufige Zeitplan:
CSRD, EFRAG und ESRS werden die Unternehmensberichterstattung in der EU grundlegend verändern:
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird erheblich aufgewertet und mit der Finanzberichterstattung gleichgestellt. Nachdem wir in unserem letzten Blogbeitrag in Band 1: CSRD, EFRAG & ESRS - Häufig gestellte Fragen, Band 1 die Grundlagen vorgestellt haben, wollen wir uns nun darauf konzentrieren, welche inhaltlichen Änderungen sich für die berichtspflichtigen Unternehmen ergeben.
Eine Auswahl:
- Wesentliche Themen nach Sektoren vordefiniert:
Der ESRS-Entwurf schreibt vor, welche wesentlichen Themen je nach Sektor gelten. Die Unternehmen müssen über die einzelnen Themen nach Sektoren berichten. Wenn Unternehmen nicht berichten wollen/können, muss dies begründet werden, z. B. auf der Grundlage ihrer eigenen Wesentlichkeitsbewertung.
- Kerngeschäftsmodell im Fokus:
Der ESRS unterscheidet nicht mehr zwischen Nachhaltigkeit und Kerngeschäft. Die Unternehmen müssen ihr Kerngeschäft, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie beschreiben und die Bedeutung und den Einfluss des Kerngeschäfts auf die Nachhaltigkeit darstellen.
- 1,5°-Klimaziele müssen festgelegt werden:
Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise müssen alle Unternehmen über ihre Klimaziele und -maßnahmen sowie über die 1,5°-Anpassung dieser Ziele berichten.
Umweltkriterien-Taxonomie angepasst:
Die Umweltkriterien wurden an die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie angepasst: 1. Klimawandel, 2. Umweltverschmutzung, 3. Wasser- und Meeresressourcen, 4. biologische Vielfalt und Ökosysteme, 5. Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft.
- Soziale Kriterien für Endverbraucher hinzugefügt:
Zu den sozialen Kriterien gehören 1. die eigene Belegschaft, 2. die Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, 3. die betroffenen Gemeinden und - neu - 4. die Verbraucher und Endnutzer. Diese Unternehmen müssen darüber berichten, wie sie Verbraucher und Endnutzer in wesentlichen Fragen wie Gesundheit, Sicherheit oder Endnutzerrechte beeinflussen.
- Governance-Kriterien werden erweitert:
Bestehende Governance-Themen wie Korruptions- und Wettbewerbsbekämpfung oder politischer Lobbyismus werden um neue Aspekte wie das Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten erweitert: Tausende von KMU gehen in Konkurs, weil große Firmenkunden mit langen Zahlungsfristen zu spät zahlen, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden in der EU führt.
Der ESRS befindet sich noch im Entwurfsstadium, und es ist zu erwarten, dass im Laufe der Entwicklung weitere Änderungen vorgenommen werden. Es ist jedoch klar, dass der ESRS auf bestehenden Standards aufbaut und diese erweitert. Unternehmen, die gerade erst mit der Berichterstattung beginnen, können sich daher auf den ESRS vorbereiten, indem sie mit den ersten Berichtszyklen beginnen und dabei bestehende Berichtsstandards wie den DNK oder die GRI verwenden.