Warum EU-Taxonomie und CSRD/ESRS „Buy-one-get-one-free“-Synergien mit sich bringen:

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Nov 1, 2022

Viele Unternehmen müssen gemäß beiden Vorschriften berichten, aber das bedeutet keinen doppelten Aufwand. Der EU Green Deal der EU-Kommission zielt darauf ab, die EU-Wirtschaft zu modernisieren und in eine klimaneutrale, nachhaltige Wirtschaft umzuwandeln. EU-Taxonomie und CSRD/ESRS sind wichtige Standards, die diesen Übergang ermöglichen. Hier ist, wie:

1️⃣ EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, privates Kapital in nachhaltige Vermögenswerte umzuleiten. Banken müssen melden, wie viele Vermögenswerte nachhaltig angelegt sind. Es definiert, was eine nachhaltige Investition ist, und klassifiziert relevante Sektoren anhand von sechs Umwelt- und Sozialschutzkriterien. Investitionen, die diese Kriterien erfüllen, können als „grün“ gekennzeichnet werden.

2️⃣ EU-Taxonomiekriterien in CSRD/ESRS
CSRD/ESRS ist die ausgewiesene Meldeverordnung in der EU und deckt alle relevanten Offenlegungspflichten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance ab. Glücklicherweise integriert CSRD/ESRS die Kriterien der EU-Taxonomie in den Berichtsstandard, sodass Unternehmen Synergien bei der Berichterstattung und Konsistenz in den Rahmenwerken haben.

3️⃣ Zwei Hauptziele: Klimaschutz und Klimaanpassung
Sowohl der Klimaschutz als auch die Klimaanpassung als Hauptziele werden durch messbare Kriterien in der EU-Taxonomie untermauert, z.B. CO2-Kriterien für grüne Stahl- oder Solarinvestitionen. Beide Aspekte sind auch im CSRD/ESRS mit Maßnahmen und Indikatoren zur CO2-Reduktion zur Eindämmung und zu Klimarisiken, die für die Anpassung relevant sind, enthalten.

4️⃣ Keinen nennenswerten Schaden anrichten: Vier weitere Umweltziele
Als nächstes müssen Investitionen gemäß der EU-Taxonomie sicherstellen, dass sie in vier weiteren Umweltzielbereichen keinen Schaden anrichten: Wasser- und Meeresressourcen, Umweltverschmutzung, Ökosysteme und Artenvielfalt, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Konsequenterweise sind diese vier Bereiche auch im CSRD/ESRS mit spezifischen Offenlegungspflichten für die Berichterstattung enthalten, z. B. Wasserverbrauch, Ressourcenverbrauch oder Verschmutzungsindikatoren.

5️⃣ Soziale Schutzmaßnahmen: Soziale Standards und Menschenrechte sicherstellen
Schließlich gelten Menschenrechte und internationale soziale Mindeststandards, z. B. von der Internationalen Arbeitsorganisation oder der OECD – OCDE-Richtlinien müssen bei Investitionen sichergestellt werden, um der EU-Taxonomie zu entsprechen. Diese werden „Sozialschutzkriterien“ genannt. CSRD/ESRS hat konsequent Berichtspflichten zu Sozialstandards für die eigene Belegschaft und die Belegschaft in der Wertschöpfungskette.

Mittelständische Unternehmen stehen in der EU-Taxonomie oft nicht an erster Stelle, das sind Finanzinstitute und börsennotierte Großunternehmen. Allerdings werden die Meldepflichten für die EU-Taxonomie und CSRD/ESRS von Investoren/Banken und der Lieferkette übergangen. Daher ist es wichtig, dass mittelständische Unternehmen ein pragmatisches und synergetisches Reporting etablieren, das beide Instrumente berücksichtigt.

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