CSRD, EFRAG & ESRS - Häufig gestellte Fragen Bd. 2

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Aug 18, 2022

CSRD – Der vorläufige Zeitplan:

CSRD, EFRAG, und ESRS wird die Unternehmensberichterstattung in der EU grundlegend verändern:
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird deutlich aufgewertet und gleichberechtigt mit der Finanzberichterstattung behandelt. Nachdem wir in unserem vorherigen Blog-Beitrag in Band 1 die Grundlagen vorgestellt haben: CSRD, EFRAG & ESRS - Häufig gestellte Fragen Bd. 1 Konzentrieren wir uns nun darauf, welche inhaltlichen Änderungen sich für Unternehmen ergeben, die berichten müssen.

Eine Auswahl:

• Wesentliche Themen nach Sektor vordefiniert:
Der ESRS-Entwurf schreibt vor, welche wesentlichen Themen nach Branchen gelten. Unternehmen müssen themenbezogen nach Branchen berichten. Wenn Unternehmen nicht berichten wollen/können, muss dies begründet werden, z.B. basierend auf ihrer eigenen Wesentlichkeitsbeurteilung.

• Kerngeschäftsmodell im Fokus:

ESRS unterscheidet Nachhaltigkeit nicht mehr vom Kerngeschäft. Unternehmen müssen ihr Kerngeschäft, ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie beschreiben und die Bedeutung und Auswirkungen des Kerngeschäfts auf die Nachhaltigkeit widerspiegeln.

• 1,5° festzulegende Klimaziele:
Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise werden alle Unternehmen verpflichtet, über Klimaziele und -maßnahmen sowie die 1,5°-Anpassung dieser Ziele zu berichten.

Umweltkriterien Taxonomie angepasst:
Die Umweltkriterien orientieren sich an den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie: 1. Klimawandel, 2. Umweltverschmutzung, 3. Wasser und Meeresressourcen, 4. Biodiversität und Ökosysteme, 5. Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.

• Soziale Kriterien bei Endverbrauchern hinzugefügt:
Zu den sozialen Kriterien gehören 1. Eigene Arbeitskräfte, 2. Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, 3. Betroffene Gemeinschaften und – neu – 4. Verbraucher und Endnutzer. Diese Unternehmen müssen berichten, welche Auswirkungen sie auf Verbraucher und Endverbraucher in wesentlichen Themen wie Gesundheit, Sicherheit oder Endverbraucherrechte haben.

• Governance-Kriterien erweitert:
Bestehende Governance-Themen wie Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsbekämpfung oder politisches Lobbying werden um neue Aspekte wie das Zahlungsverhalten gegenüber Lieferanten bereichert: Tausende KMU gehen in Konkurs, weil große Firmenkunden mit langen Zahlungszielen zu spät zahlen, was in der EU zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führt.

ESRS befindet sich noch im Entwurfsstatus und im weiteren Verlauf sind weitere Änderungen zu erwarten. Aber es ist offensichtlich, dass ESRS auf bestehenden Standards aufbaut und diese erweitert. Unternehmen, die gerade erst mit der Berichterstattung beginnen, können sich daher auf ESRS vorbereiten, indem sie mit ersten Berichtszyklen beginnen und dabei bestehende Berichtsstandards wie DNK oder GRI nutzen.

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